Veranstaltung: | Votenvergabe des Bezirks Niederbayern zur Bundestagswahl 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP2.4. Beschluss über das Wahlverfahren |
Antragsteller*in: | Bezirksvorstand (dort beschlossen am: 11.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.11.2024, 20:45 |
A1: Vorschlag zum Wahlverfahren
Antragstext
Vorschlag zum Wahlverfahren
Die Wahl der Votenträger*innen des Bezirksverbands BÜNDNIS 90/Die Grünen
Niederbayern zur Bundestagswahl ist geheim. Stimmberechtigt sind hierbei
alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen Niederbayern, die von ihren
Kreisverbänden delegiert wurden.
Alle niederbayerischen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen Niederbayern
können Kandidat*innen vorschlagen und sich bewerben.
Wählbar sind nach unserem Beschluss des Verfahrensvorschlags für die
Votenvergabe auf der Bezirksvollversammlung am 21.09.2024 in Landau alle
Personen, die Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen Bayern sind und eine
Direktkandidatur in einem niederbayerischen Wahlkreis innehabe.
Kandidaturen müssen vor Eintritt in den Wahlgang bei der
Versammlungsleitung angemeldet werden.
Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor. Die Vorstellungszeit
beträgt 10 Minuten. Die Vorstellung der Bewerber*innen erfolgt in
alphabetischer Reihenfolge nach Nachnamen.
Während der Vorstellung aller Kandidat*innen können Meldungen für Fragen
an die kandidierende Person schriftlich eingereicht werden. Die
Sitzungsleitung verliest nach der Vorstellung pro Kandidat*in die Fragen
(mindestens zwei, höchstens jedoch vier Stück) in zufälliger Reihenfolge
unter Beachtung der Geschlechterquotierung. Zur Beantwortung aller Fragen
stehen den jeweiligen Kandidat*innen 3 Minuten zur Verfügung. Gehen keine
Fragen für eine*n Kandidat*in ein, steht der*dem jeweiligen Kandidat*in
ebenfalls 3 Minuten zur weiteren Vorstellung zur Verfügung.
Frageberechtigt sind alle anwesenden (Präsenz oder digital)
niederbayerischen Mitglieder. Die Versammlungsleitung hat das Recht,
unpassende oder beleidigende Fragen auszulassen.
Wahlempfehlungen von Kandidierenden zugunsten anderer Bewerber*innen sind
im Rahmen der Vorstellung nicht zulässig und von der Sitzungsleitung zu
unterbinden. Bei der Frage, ob ein/e Kandidat*in weiter antritt, gibt es
nur die Möglichkeit einer Ja- oder Nein- Antwort.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, im ersten Wahlgang ist die absolute
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen sind gültige
Stimmen. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so können sich diesem doppelt so
viele Bewerber*innen stellen, wie noch Stellen zu besetzen sind, in der
Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse aus dem ersten Wahlgang. Stimmengleiche
Bewerber*innen haben gleiche Rechte. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die
meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang findet noch
eine Stichwahl statt, dann entscheidet das Los.