| Veranstaltung: | Bezirksvollversammlung am 11. Oktober 2025 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP4.2. Anträge | 
| Antragsteller*in: | Bezirksvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederbayern (dort beschlossen am: 25.09.2025) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 25.09.2025, 17:57 | 
A1: Finanzordnung des Bezirksverbandes Niederbayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antragstext
§ 1 Die Bezirkskasse
(1) Die Bezirkskasse des Bezirksverbandes Niederbayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
dient dessen Finanzverwaltung.
(2) Die/Der Bezirksschatzmeister*in verwaltet die Bezirkskasse.
(3) Die/Der Bezirksschatzmeister*in ist gegenüber dem/der Landesschatzmeister*in 
rechenschaftspflichtig. Alle erforderlichen Unterlagen zur Erstellung eines 
konsolidierten Rechenschaftsberichtes nach Maßgabe des § 24 Parteiengesetz sind 
jährlich bis spätestens 31. März der Landeskasse des Landesverbands Bayern von 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu übergeben.
§ 2 Haushalt des Bezirks
(1) Die/Der Bezirksschatzmeister*in trägt die Verantwortung für die 
ordnungsgemäße Kassenführung. Er/Sie legt dem Bezirksvorstand jährlich einen 
Haushaltsentwurf vor.
(2) Der Haushaltsbeschluss des Vorstands wird als Beschlussvorlage zusätzlich 
zur Abstimmung in die Bezirksversammlung eingebracht.
(3) Die/Der Bezirksschatzmeister*in legt vor der Bezirksversammlung jährlich 
Rechenschaft über die von den zwei Kassenprüfer*innen geprüfte Kassenführung ab.
§ 3 Finanzwirksame Beschlüsse
(1) Finanzwirksame Beschlüsse bis zu einer Summe 3.000,00 Euro, die nicht vom 
beschlossenen Haushalt gedeckt sind, bedürfen immer einer Zustimmung von einer 
einfachen Mehrheit der Mitglieder des Bezirksvorstandes. Darüber liegende 
finanzwirksame Entscheidungen, die nicht vom beschlossenen Haushalt gedeckt 
sind, sind der Bezirksvollversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
(2) Abweichend hiervon können die beiden Bezirkssprecher*innen finanzwirksame 
Entscheidungen bis € 100,00 im Einzelfall selbst treffen. Der/die 
Bezirksschatzmeister*in entscheidet anhand bestehender Regularien bis € 200,00.
§ 4 Spenden
Die Annahme von Spenden ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber besonderen 
Auflagen, die in den entsprechenden Gesetzen sowie im Spendenkodex von BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN (Bundespartei) geregelt sind.
§ 5 Spesenabrechnung
(1) Die Erstattungsmodalitäten richten sich dabei nach der jeweils gültigen 
Erstattungsordnung des Landesverbands Bayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(2) Im Haushalt des Bezirksverbandes sind diese Kosten entsprechend einzuplanen.
(3) Über die Genehmigung der beantragten Erstattung entscheidet im Einzelnen 
der/die Schatzmeister*in des Bezirksverbandes.
§ 6 Änderungen der Finanzordnung
Jede Änderung der Finanzordnung bedarf einer mehrheitlichen Abstimmung auf einer 
Bezirksversammlung. Alles Weitere dazu regelt die Satzung beziehungsweise die 
Geschäftsordnung.
§ 7 Gültigkeit, Verweis auf die Landessatzung
Sollten Teile der Finanzordnung gegen die Landessatzung bzw. Landesfinanzordnung 
des Landesverbands Bayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstoßen, treten 
automatisch an ihrer Stelle die Finanzordnung oder Satzung des Landverbandes 
oder die entsprechenden gesetzliche Regelungen des Parteiengesetzes in Kraft.
Begründung
Für den Bezirksverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederbayern existiert bisher keine eigenen Finanzordnung. Die Finanzordnung soll Klarheit schaffen über die jeweilige Aufgabenverteilung sowie die jeweiligen Verfügungs- und Entscheidungsrahmen.