| Veranstaltung: | Bezirksvollversammlung am 11. Oktober 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP4.2. Anträge |
| Antragsteller*in: | Bezirksvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederbayern (dort beschlossen am: 25.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 25.09.2025, 17:57 |
A1: Finanzordnung des Bezirksverbandes Niederbayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antragstext
§ 1 Die Bezirkskasse
(1) Die Bezirkskasse des Bezirksverbandes Niederbayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dient dessen Finanzverwaltung.
(2) Die/Der Bezirksschatzmeister*in verwaltet die Bezirkskasse.
(3) Die/Der Bezirksschatzmeister*in ist gegenüber dem/der Landesschatzmeister*in
rechenschaftspflichtig. Alle erforderlichen Unterlagen zur Erstellung eines
konsolidierten Rechenschaftsberichtes nach Maßgabe des § 24 Parteiengesetz sind
jährlich bis spätestens 31. März der Landeskasse des Landesverbands Bayern von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu übergeben.
§ 2 Haushalt des Bezirks
(1) Die/Der Bezirksschatzmeister*in trägt die Verantwortung für die
ordnungsgemäße Kassenführung. Er/Sie legt dem Bezirksvorstand jährlich einen
Haushaltsentwurf vor.
(2) Der Haushaltsbeschluss des Vorstands wird als Beschlussvorlage zusätzlich
zur Abstimmung in die Bezirksversammlung eingebracht.
(3) Die/Der Bezirksschatzmeister*in legt vor der Bezirksversammlung jährlich
Rechenschaft über die von den zwei Kassenprüfer*innen geprüfte Kassenführung ab.
§ 3 Finanzwirksame Beschlüsse
(1) Finanzwirksame Beschlüsse bis zu einer Summe 3.000,00 Euro, die nicht vom
beschlossenen Haushalt gedeckt sind, bedürfen immer einer Zustimmung von einer
einfachen Mehrheit der Mitglieder des Bezirksvorstandes. Darüber liegende
finanzwirksame Entscheidungen, die nicht vom beschlossenen Haushalt gedeckt
sind, sind der Bezirksvollversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
(2) Abweichend hiervon können die beiden Bezirkssprecher*innen finanzwirksame
Entscheidungen bis € 100,00 im Einzelfall selbst treffen. Der/die
Bezirksschatzmeister*in entscheidet anhand bestehender Regularien bis € 200,00.
§ 4 Spenden
Die Annahme von Spenden ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber besonderen
Auflagen, die in den entsprechenden Gesetzen sowie im Spendenkodex von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN (Bundespartei) geregelt sind.
§ 5 Spesenabrechnung
(1) Die Erstattungsmodalitäten richten sich dabei nach der jeweils gültigen
Erstattungsordnung des Landesverbands Bayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(2) Im Haushalt des Bezirksverbandes sind diese Kosten entsprechend einzuplanen.
(3) Über die Genehmigung der beantragten Erstattung entscheidet im Einzelnen
der/die Schatzmeister*in des Bezirksverbandes.
§ 6 Änderungen der Finanzordnung
Jede Änderung der Finanzordnung bedarf einer mehrheitlichen Abstimmung auf einer
Bezirksversammlung. Alles Weitere dazu regelt die Satzung beziehungsweise die
Geschäftsordnung.
§ 7 Gültigkeit, Verweis auf die Landessatzung
Sollten Teile der Finanzordnung gegen die Landessatzung bzw. Landesfinanzordnung
des Landesverbands Bayern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstoßen, treten
automatisch an ihrer Stelle die Finanzordnung oder Satzung des Landverbandes
oder die entsprechenden gesetzliche Regelungen des Parteiengesetzes in Kraft.
Begründung
Für den Bezirksverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederbayern existiert bisher keine eigenen Finanzordnung. Die Finanzordnung soll Klarheit schaffen über die jeweilige Aufgabenverteilung sowie die jeweiligen Verfügungs- und Entscheidungsrahmen.